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Das Thema Energiekosten setzt uns Verbraucher immer mehr unter Druck. Als Verbraucher werden in Zukunft sowohl Mieter als auch Gebäudeeigentümer immer mehr gefordert, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Als Mieter könnte man sich die Frage stellen: Suche ich mir eine Wohnung, die weniger an Energie benötigt als die ich derzeit bewohne? Daraus resultiert für Vermieter einer Wohnung/Wohngebäudes die Frage: Werde ich in Zukunft diese Wohnung/Wohngebäude auch weiterhin vermieten können, wenn die Energiekosten hoch sind? Aber auch als Besitzer einer Immobilie, die ich selbst bewohne, kommen Fragen wie: Wie teuer wird Energie noch? Kann ich mir dies überhaupt noch leisten? Was ist im ALTER?

Für Sie stellt sich die Frage, wen kann ich zu dem Thema Frage? Meinen Handwerker vielleicht? Aber ist dieser auch unabhängig? Hat derjenige weitere Interessen?

Gesetzlich ist ja bei uns in Deutschland "ALLES" schön geregelt. So auch die Vor-Ort-Energieberatung, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle-BAFA gefördert wird. Um in den Genuss der entsprechenden Fördergelder zu kommen, müssen natürlich einige Voraussetzungen erfüllt sein.  Nachzulesen ist dies auf der Seite der BAFA unter:  http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

Die gesetzlichen Bestimmungen sind auch als Download verfügbar unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/vob_richtlinie_2012.pdf

Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen sind:

  • Die Vor-Ort-Energieberatung darf nur von einem bestimmten Personenkreis durchgeführt werden. Beschrieben unter Punkt 3: Antragsberechtigte
  • Bestimmte Kriterien bzgl. des Wohngebäudes müssen erfüllt sein. Beschrieben unter Punkt 2: Gegenstand der Förderung. So muss z.B. der Bauantrag oder die Bauanzeige für das gebäude bis zum 31.12.1994 gestellt/erstattet worden sein.
     

Wenn Sie Ihre Energiekosten senken möchten und eine umfassende unabhängige Beratung wünschen, dann "RUFEN SIE AN: 06031-61579".